Berliner Thesen

Berliner Thesen zur Wohnungspolitik 2009

PRÄAMBEL

Die deutsche Wohnungsindustrie kann in der Krise zu einem der letzten stabilisierenden Faktoren für die deutsche Volkswirtschaft werden. Nach einem umfassenden Professionalisierungsprozess verfügt die Branche inzwischen über eine vor zehn Jahren kaum denkbare Leistungstiefe, die sich durch einen hohen Grad an Spezialisierung und durch eine ausdifferenzierte Dienstleisterstruktur auszeichnet. Damit hat die Wohnungswirtschaft inzwischen über alle Tarifgruppen hinweg eine hohe Bedeutung für den Arbeitsmarkt. Knapp eine halbe Millionen Beschäftigte arbeiten in der Branche, der Umsatz der Unternehmen im Grundstücks- und Wohnungswesen betrug im Jahr 2008 111 Mrd. Euro.

Trotz dieser positiven Bilanz steht die Branche im Spannungsfeld politischer Entschei- dungen und Gesetze: Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation benötigt der Wirtschaftszweig verlässliche Rahmenbedingungen, damit die Wohnungsunternehmen den hohen Wohnstandard erhalten, die Gebäude nachhaltig bewirtschaften und lang- fristige Beschäftigungseffekte sicherstellen können.

Um die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten und auszubauen, müssen in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz sowie Miet- und Steuerrecht Nachbesserungen vorgenommen werden.

Eine aktive Wohnungsmarktpolitik muss insbesondere ein klares Regelwerk zur Verfügung stellen. Die Vielzahl uneinheitlicher Gerichtsurteile bewirkt eine allgemein vorherrschende Rechtsunsicherheit. Dadurch werden zum Beispiel dringend notwendige Modernisierungsmaßnahmen zu einem unkalkulierbaren Risiko für die Wohnungseigentümer.

Mit der Umsetzung von Steuererleichterungen und Förderungen sowie einem fundierten Anreizsystem muss die politische Ebene ihren Beitrag zur Professionalisierung der Wohnungswirtschaft leisten. Darüber hinaus müssen die Voraussetzungen für einen gleichberechtigten Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Wohnungsunternehmen abschließend hergestellt werden.

Ziel ist die Schaffung Kosten senkender Rahmenbedingungen, die zum Beispiel die Durchführung energetischer Modernisierungen ökonomisch vertretbar machen. Dazu gehören insbesondere die zielgerichtete Anpassung des Mietrechts sowie präzise Förderungen und wirtschaftliche Anreizesysteme hinsichtlich erneuerbarer Energien.

  • 1. STEUERRECHT
    • 1.1 Aussetzung der Zinsschranke

      Die Aussetzung der Zinsschranke während der Wirtschaftskrise wäre ein wichti- ges Instrument zur Forcierung von Investitionen, Stärkung des Mittelstandes so- wie zur steuerlichen Entlastung der gesamten Immobilienbranche. Die Zins- schranke fungiert gerade in Zeiten der Kreditklemme als unnötige Belastung in- ländischer Unternehmen, vor allen Dingen was Investitions- und Finanzierungs- bedingungen betrifft. Darüber hinaus sollten die Regelungen zum Eigenkapital- vergleich vereinfacht und die Toleranzgrenze angehoben sowie ein jährlicher Freibetrag anstelle der Freigrenze eingeführt werden.

    • 1.2 Abschaffung der EK 02-Besteuerung

      Die ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen verfügen über erhebliche Bestände an steuerfreiem Eigenkapital EK 02. Mit der Ergänzung des Jahres- steuergesetzes 2008 wurde eine Zwangsbesteuerung in Höhe von drei Prozent auf das Eigenkapital für alle Unternehmen verabschiedet, die über EK 02- Bestände verfügen. Diese Abgeltungssteuer, die unabhängig von Gewinnerwirt- schaftung oder Liquidität der Unternehmen erhoben wird, ist eine gravierende Sonderbelastung, die deren Innovationskraft sowie Wettbewerbsfähigkeit erheb- lich schwächen.

    • 1.3 Generierung positiver Konjunkturimpulse durch ermäßigte Mehrwertsteuersätze

      Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für energetische Modernisierungen würde Investitionen in den Gebäudebestand fördern und weitere Energieeinsparungen forcieren. Die Forderung der EU-Kommission zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Investitionen sollte konsequent realisiert werden.

  • 2. MIETRECHT
    • 2.1 Duldungspflicht energiesparender Modernisierungsmaßnahmen

      Das Risiko für die Durchführung energiesparender Modernisierungsmaßnahmen muss für die Eigentümer gemindert werden. Es ist eine Rechtssicherheit herzustellen einerseits, dass Maßnahmen zur Einsparung von Energie jedweder Art (insbesondere Primärenergie / erneuerbare Energie) vom Mieter zu dulden sind, und andererseits, dass die zu erwartende Mieterhöhung nicht als eine Härte anzusehen ist, die die Duldung der Maßnahme durch den Mieter ausschließen kann.
      Energiesparmaßnahmen sind im Gesetz solchen Maßnahmen gleichzustellen, die die Mietsache in einen allgemein üblichen Zustand versetzen. Energiesparmaßnahmen sind in Zeiten der Ressourcenverknappung nicht weniger wichtig als Maßnahmen zur Erreichung eines gängigen Standards und dürfen daher nicht an der zu erwartenden Mieterhöhung scheitern.

    • 2.2 Vereinfachung des Ankündigungsverfahrens für energiesparende Modernisierungen

      Die mietrechtlichen Anforderungen für Modernisierungen, besonders für gerichtsfeste Ankündigungen, müssen gemindert werden. Verschärfend für die Anforderungen von Ankündigungsverfahren wirken vor allem die uneinheitlichen Interpretationen der gesetzlichen Regelungen durch die Instanzgerichte.

    • 2.3 Erleichterung der Durchsetzung von energiesparenden Maßnahmen

      Bauverzögerungsmöglichkeiten durch lange Beweisverfahren über die, sich aus Berechnungsvorschriften ergebenden, Energieeinsparungen muss entgegenge- wirkt werden.

  • 3. ENERGIE- UND UMWELTRECHT
    • 3.1 Optimierung der Förderungsbedingungen

      Trotz der Aufstockung der Förderprogramme durch die Bundesregierung ist erst ein Bruchteil des Gebäudebestandes energetisch saniert. Um das Potenzial der Förderprogramme besser nutzen zu können, sollten diese einfacher, transparen- ter sowie attraktiver gestaltet werden.

    • 3.2 Sonderabschreibungen für energetische Maßnahmen

      Um dem Energiesparpotenzial von Bestandsbauten gerecht zu werden, sind Sonderabschreibungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen eine effektive Möglichkeit, um Investitionen zu fördern.

    • 3.3 Investitionszulagen für Problembestände

      Problembestände, wie z. B. besonders erhaltenswerte Bausubstanz oder Gebäude des sozialen Wohnungsbaus sollten aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung Investitionszulagen erhalten, um die Wirtschaftlichkeit der energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu verbessern.

    • 3.4 Quartiersbezogene Erfüllung von Auflagen zum Energiesparen

      Die Erfüllung von Energiesparauflagen sollte sich nicht nur auf das einzelne Gebäude beziehen, sondern auch den Durchschnittswert eines Quartiers berücksichtigen. Zu prüfen wäre die Einführung einer vergleichbaren Regelung zu § 6 des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes.

Fachtagung "Kooperation schafft Innovation - Neue Partnerkultur in der Wohnungswirtschaft"

Termin:2. Juli 2009
Ort:Radialsystem V
 Holzmarktstr. 33
 10243 Berlin
Veranstalter:Deutsche Wohnen AG
 GASAG Berliner Gaswerke AG
 Gegenbauer Holding SA & Co. KG
 Vattenfall Europe Sales GmbH
 Urbana Energietechnik AG & Co. KG
 Comline Computer + Softwarelösungen AG


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