
Gaspreisbremse: Diese Entlastungen sind geplant
Die Bundesregierung hat mit der kürzlich beschlossenen Gaspreisbremse zwei konkrete Entlastungen für Gas- und Fernwärmekunden auf den Weg gebracht. Hier erhalten Sie Informationen darüber, was diese Regelungen für Sie als Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen bedeuten.
1. Gutschrift für Gas- und Fernwärmekunden
Als kurzfristige Maßnahme wurde beschlossen, dass die Gas- und Fernwärmeversorger ihren Kunden eine Gutschrift erteilen werden, die sich an der Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 orientiert. Diese Gutschrift wird an die Deutsche Wohnen als Vermieter geleistet. Die Deutsche Wohnen verrechnet diese automatisch in der nächsten Nebenkostenabrechnung, die Sie im Laufe des Jahres 2023 erhalten.
Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
2. Deckelung des Gas-/Wärmepreises
Als weitere Entlastung möchte die Bundesregierung den Gas- bzw. Wärmepreis im März rückwirkend zum 1. Januar 2023 zu 80 % des Vorjahresverbrauchs deckeln: Es ist vorgesehen, dass der gedeckelte Preis bei Gas 12 Cent (brutto) pro Kilowattstunde und bei Wärme 9,5 Cent (brutto) pro Kilowattstunde nicht übersteigen darf. Die restlichen 20 % des Verbrauchs werden zum aktuellen Markpreis berechnet.
Verbrauch reduzieren und Kosten sparen
Beide Maßnahmen werden helfen, den hohen Preisen entgegenzuwirken. Auch Sie können dazu beitragen: Indem Sie den Verbrauch reduzieren und damit Kosten senken. Auf unserer Website finden Sie Energiespar-Tipps, die wirksam und einfach umzusetzen sind. Zudem können Sie die Höhe der Vorauszahlung anpassen.
Zu den Energiespar-TippsHäufige Fragen und Antworten
Die Deutsche Wohnen zahlt die Rechnungen der Energieversorger im Voraus und rechnet diese im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung mit den Mieterinnen und Mietern ab. Die Gutschrift wird an die Deutsche Wohnen als Vermieter geleistet und von der Deutsche Wohnen automatisch in der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnet. Diese erhalten Sie im Laufe des Jahres 2023. Sie müssen also nichts unternehmen.
Von der geplanten Gaspreisbremse werden lediglich 80 % des Vorjahresverbrauchs abgedeckt. Das heißt: Die restlichen 20 % werden zum regulären Preis berechnet. Trotz Gaspreisbremse und Energieeinsparungen in den Haushalten rechnen wir daher mit einer Kostensteigerung von rund 65 %. Es ist also weiterhin wichtig, den Verbrauch zu reduzieren und Strom und Gas einzusparen.
Dies trägt auch zur Versorgungssicherheit in Deutschland bei. Zudem leistet jede eingesparte Kilowattstunde einen Beitrag zur Energiewende und ist somit ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz.
Die Experten sind sich einig: Energie ebenso wie Gas und Öl werden auch künftig teurer. Weltpolitische Entwicklungen wie der Ukrainekrieg führen zu einer weiteren Erhöhung der ohnehin schon gestiegenen Preise. Als großes Unternehmen ist es uns möglich, viele Leistungen günstiger einzukaufen. Jedoch können wir höhere Kosten im Energiebereich nicht verhindern. Mieterinnen und Mietern raten wir deshalb, den Verbrauch sinnvoll zu reduzieren, die Nebenkosten anzupassen und – wenn möglich – weitere Rücklagen zu bilden.
Wir sichern unseren Mieterinnen und Mietern zu, dass niemand aufgrund hoher Energiepreise die Wohnung verliert. Wenn Sie sich Sorgen machen, melden Sie sich bei uns – gemeinsam finden wir eine Lösung!