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Die daraus resultierenden Investitionen in den Bestand und Neubau dürfen jedoch nicht zulasten der Mieter:innen erfolgen und müssen sozialverträglich ausgestaltet sein. Daher berücksichtigen wir die individuellen Einkommens- und Lebensverhältnisse des Einzelnen: Wir wollen unseren Mieter:innen die Angst nehmen, im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme oder aufgrund eines zukünftigen Mieterhöhungsverlangens ihre Wohnung zu verlieren.

In der Erklärung „Unser Versprechen an unsere Mieter“ haben wir im Juli 2019 unsere Haltung und eine Reihe von Maßnahmen festgehalten. Mit dieser freiwilligen Selbstverpflichtung gehen wir deutlich über die rechtlichen Vorgaben hinaus und leisten einen ganz konkreten Beitrag zu maßvoller Mietenentwicklung. Gleichzeitig erhalten wir die dringend benötigte Investitionskraft.

Mietende, an die wir ein Mieterhöhungsverlangen richten, können sich seit 2019 auf unser Versprechen berufen.

Dieses besagt, dass wir:

  • die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur so erhöhen, dass unsere Mieterinnen und Mieter maximal 30 % des Nettoeinkommens eines Haushaltes zahlen.
  • künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so begrenzen, dass ein Haushalt mit bedarfsgerechter Wohnfläche maximal 30 % seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – auch wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde.

Darüber hinaus haben wir uns verpflichtet, in der Neuvermietung jede vierte Wohnung an Mieterinnen und Mieter mit einem Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein zu vergeben.

Kundenservice für unsere Mieter

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Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

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Die Reparaturannahme für Notfälle ist 24 Stunden erreichbar.

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