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Die Wohnungen des neu erworbenen Blocks sind nicht für den Verkauf vorgesehen. Die Deutsche Wohnen wird den Block F-Nord grundbuchlich als Einzelobjekt in den Bestand übernehmen.

Für den im Milieuschutzgebiet liegenden Block D-Süd hat die Deutsche Wohnen am Montag fristgemäß eine Abwendungserklärung unterzeichnet und diese dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zugestellt. Inhalt dieser Abwendungserklärung ist die Verpflichtung, Block D-Süd entsprechend dem Erhaltungsziel zu bewirtschaften und keinerlei Handlungen vorzunehmen, die diesem Zweck zuwiderlaufen sowie bei Neuvermietungen von Wohnungen die gesetzlichen Regelungen zur Miethöhe in ihrer jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Aus Sicht der Deutsche Wohnen ist dieser Block in einem guten Zustand und bedarf keinerlei Modernisierungsmaßnahmen, die zu einer Erhöhung der Miete durch Modernisierungsumlagen führen würden. Darüber hinaus verzichtet die Deutsche Wohnen für die nächsten 10 Jahre auf die Aufteilung des Blocks D-Süd in Wohneigentum. Über die Forderungen des Bezirks hinausgehend verpflichtet sich die Deutsche Wohnen grundbuchlich eine spätere Eigenbedarfskündigung auszuschließen. Die Deutsche Wohnen erlegt diese Verpflichtung zum Verzicht auf Eigenbedarfskündigungen auch allen möglichen zukünftigen Eigentümern auf und bietet somit zusätzliche Sicherheit für die Mieter. Ziel ist es, die Bestände langfristig im Bestand zu halten.

Michael Zahn, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen SE: „Mit dem Erwerb des Blocks F-Nord und der Abgabe einer Abwendungserklärung für Block D-Süd unterstreichen wir nochmals, dass wir die Bewirtschaftung der Wohnblöcke an der Karl-Marx-Allee aus einer Hand anstreben. Dies gilt auch für die übrigen im Oktober 2018 erworbenen Blöcke.“

Die gestern vom Finanzsenator kommunizierten einstweiligen Verfügungen des Landgerichts Berlin mit Bezug auf den weiteren Vollzug des Verkaufs der Blöcke C-Nord, C-Süd und D-Nord der Predac sind an die Deutsche Wohnen noch nicht zugestellt.

Michael Zahn: „Es ist bedauerlich, dass die Berliner Politik nicht auf unser – auch öffentlich geäußertes Angebot – eingegangen ist, miteinander ins Gespräch zu kommen, um die Situation an der Karl-Marx-Allee zu beruhigen. Die jetzt erwirkte einstweilige Verfügung dient offenbar nur dazu, Zeit zu gewinnen. Die verschiedenen, im Ergebnis sich widersprechenden Modelle des Senats und der durchsichtige juristische Kniff suggerieren den Mietern der Karl-Marx-Allee kraftvolles Handeln. Tatsächlich ist das rechtlich fragwürdige Vorgehen jedoch eine Verschwendung administrativer und finanzieller Ressourcen. Wichtig ist: Durch unseren Erwerb der Blöcke der Karl-Marx-Allee von Predac ändern sich die bestehenden Mietverträge für die Mieter nicht. Wir halten uns als Bestandshalter genauso an das geltende Mietrecht wie die kommunalen Wohnungsunternehmen. Wir werden im neuen Jahr die Möglichkeit haben, dies auch in der Karl-Marx-Allee zu beweisen. “

Die Deutsche Wohnen hat ihre Bereitschaft in einen konstruktiven Dialog zu treten, bereits diese Woche erneut gezeigt: Vertreter des Unternehmens haben gestern in einem ausführlichen und für beide Seiten sehr informativen Gespräch mit dem Mieterbeirat der Karl-Marx-Allee erste offene Fragen klären können. Es wurde vereinbart, diesen förderlichen Dialog fortzusetzen.

Die Deutsche Wohnen

Die Deutsche Wohnen ist eine der führenden börsennotierten Immobiliengesellschaften in Deutschland und Europa, deren operativer Fokus auf der Bewirtschaftung und Entwicklung ihres Portfolios, mit dem Schwerpunkt auf Wohnimmobilien, liegt. Der Bestand umfasste zum 30. September 2018 rund 165.700 Einheiten, davon 163.100 Wohneinheiten und 2.600 Gewerbeeinheiten. Die Deutsche Wohnen ist im MDAX der Deutschen Börse gelistet und wird zudem in den wesentlichen Indizes EPRA/NAREIT, STOXX® Europe 600 und GPR 250 geführt.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden", „erwarten", „glauben", „schätzen", „beabsichtigen", „anstreben", „davon ausgehen" und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Deutsche Wohnen und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können.

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