
Fragen & Antworten
Eine neue Wohnung zu mieten ist eine wichtige Entscheidung. Dabei entstehen oft Fragen. Die wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt – mit den passenden Antworten.
Wichtige FAQ
Bitte leisten Sie Ihre Kaution als Barkaution. Wir legen dafür ein entsprechendes Vertragskonto an, auf das Sie bitte die Kaution einzahlen. Die Zahlung der Kaution ist in drei gleichen Teilleistungen oder in einem Gesamtbetrag möglich.
Alternativ kann auch eine Bürgschaft, z. B. durch die Eltern oder eine Abtretungs-/Übernahmeerklärung, z. B. durch das Sozialamt hinterlegt werden.
Bitte leisten Sie die vollständige Kaution oder die erste Teilleistung (sofern eine Ratenzahlung abgeschlossen wurde) zu Beginn des Mietverhältnisses.
Bitte beachten Sie, dass die Kaution auf ein separates Konto zu zahlen ist und nicht gemeinsam mit der Mietzahlung überwiesen werden kann. Alle Informationen finden Sie in Ihren Mietvertragsunterlagen.
Die Wohnungs- und die Schlüsselübergabe finden nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem zuständigen Mitarbeiter spätestens zum Mietvertragsbeginn in der angemieteten Wohnung statt.
Mindestens ein Vertragspartner oder alternativ eine Vertrauensperson mit entsprechender Vollmacht muss bei der Wohnungsübergabe vor Ort sein.
Wenn es sich bei Ihrem Haustier um ein Kleintier handelt, benötigen Sie keine Genehmigung von uns als Vermieter. Als Kleintiere gelten Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse oder Zierfische.
Hunde und Katzen zählen nicht zu den Kleintieren – für sie benötigen Sie unsere Genehmigung. Die Erteilung der Genehmigung ist abhängig von der Anzahl der Tiere in Ihrem Haushalt und bei Hunden von deren Rasse. Für ein harmonisches Zusammenleben in Ihrem Wohnhaus ist es auch wichtig, dass es durch den Vierbeiner nicht zu Ruhestörungen oder Belästigungen anderer Mieter kommt. Andernfalls sind wir berechtigt, die Genehmigung zu widerrufen.
WBS bedeutet Wohnberechtigungsschein. Dies ist eine amtliche Bescheinigung, welche Sie berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Sofern Sie bereits einen WBS besitzen:
- Bitte vergleichen Sie die Daten des WBS mit denen der Wohnung.
- Bei Abweichungen kann es sein, dass der WBS für diese Wohnung nicht gültig ist.
- Ein sogenannter "gezielter WBS" ist nur für die Wohnung gültig, die auf dem Formular steht. Der WBS ist dann nicht auf eine andere Wohnung übertragbar.
Wenn Sie noch keinen WBS besitzen:
- Um einen WBS zu beantragen, müssen Sie zum Amt für Wohnungswesen gehen (Bürgerservice im Rathaus Ihrer Stadt).
- Bitte nehmen Sie alle Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller Familienangehörigen mit.
- Vor Ort wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihnen ein WBS ausgestellt werden kann.
Die Nettokaltmiete, auch Grundmiete genannt, ist der Betrag, den Sie alleine für den Gebrauch einer Wohnung entrichten. In diesem Betrag sind die Betriebskosten nicht enthalten.
Die Bruttokaltmiete besteht aus der Grundmiete (Nettokaltmiete) einschließlich sämtlicher kalter Betriebskosten (Schornsteinreinigung, Versicherungen, Kabelfernsehen, Gartenpflege, Aufzugswartung, Müllabfuhr etc.).
Die Bruttowarmmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete und den Betriebskosten zusammen. Sie enthält im Unterschied zur Bruttokaltmiete vor allem auch die Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung.
Bei Fragen rund um die Vermietung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenservice gern zur Seite. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 30 89786-0 von Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Nein, das müssen Sie nicht. Die Deutsche Wohnen ist Eigentümerin der Wohnungen, die sie vermietet. Deshalb ist die Vermietung provisionsfrei.