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Ihr Kabel-TV-Anschluss wird derzeit noch im Rahmen Ihres Mietverhältnisses bereitgestellt. Dafür hat die Deutsche Wohnen einen Sammelvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen. Die anfallenden Kosten für die Fernsehversorgung rechnet die Deutsche Wohnen bislang über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung ab. Die Gebührenumlage für Kabel-TV über die Mietnebenkosten hat die Bundesregierung mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) jedoch abgeschafft. Das neue Gesetz tritt ab 1. Juli 2024 in Kraft.

Konkret bedeutet das für Sie: Ab Juli 2024 wird Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz automatisch beendet. Die Gebühren für Ihren Kabel-TV-Empfang werden dann nicht mehr über Ihre Mietnebenkosten abgerechnet. Wenn Sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV nutzen möchten, müssen Sie für Ihre Wohnung rechtzeitig einen eigenen Kabel-TV-Vertrag abschließen.

So schließen Sie einen TV-Einzelnutzervertrag ab:

  1. Geben Sie in der untenstehenden Abfrage Ihre Adresse ein.
  2. Sie werden anschließend zu einem bei Ihnen vor Ort verfügbaren Anbieter weitergeleitet.
  3. Schließen Sie einen eigenen Vertrag ab.
  4. Schauen Sie wie gewohnt weiterhin Ihr TV-Programm.

TV-Kabelanbieter finden

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Hinweis: Sollten Sie Ihre Adresse nicht auswählen können, melden Sie sich bitte bei der extra für dieses Thema eingerichteten Sonderhotline:

Service-Nummer: +49 30 89786-7999
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr

 

Allgemeine Information zum Telekommunikationsgesetz (TKG)

Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKG-Novelle“) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken. Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.

  • Bisher:
    Die Deutsche Wohnen hat mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen. Damit erhalten Sie derzeit automatisch eine TV-Versorgung im Rahmen Ihres Mietverhältnisses, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür legt die Deutsche Wohnen auf die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung um.
  • Ab dem 01.07.2024:
    Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung ist diese Umlage der Kosten nicht mehr zulässig (bis spätestens 30.06.2024) und Ihre gewohnte TV-Versorgung über das Kabelnetz wird automatisch beendet.

Fragen und Antworten

Die Mietnebenkosten reduzieren sich durch das Beenden der bisherigen Abrechnung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Nebenkostenvorauszahlung nach der Umstellung zum 01.07.2024 anpassen können, am einfachsten über unsere App „DeuWo Digital“.

Der Preis für die TV-Versorgung hängt von Ihrem neuen TV-Kabelnetzbetreiber ab. Auf die Preisgestaltung haben wir keinen Einfluss. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln.

Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzanbieter können Sie weiter oben auf dieser Seite abrufen.

Wir empfehlen Ihnen, schon jetzt Ihren neuen Kabelfernsehvertrag zu buchen, damit der Übergang auch klappt. Die Kosten für Ihren neuen Vertrag fallen natürlich erst an, wenn Ihre Fernsehversorgung auch umgestellt ist. Wir empfehlen Ihnen deshalb schon jetzt, sich um einen neuen Vertrag für Ihre TV-Versorgung zu kümmern.

Bei allen Mietern, die bislang Ihre TV-Versorgung über die Miet-Nebenkosten bezahlt haben, wird die Versorgung spätestens zum 01.07.2024 umgestellt. Wann es bei Ihnen so weit ist, teilen wir Ihnen rechtzeitig per Post mit.

Sie entscheiden selbst, ob Sie TV über den in Ihrem Gebäude zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber empfangen und einen TV-Einzelnutzervertrag abschließen möchten oder nicht.

Die Abrechnung Ihrer TV-Versorgung über die Mietnebenkosten Ihrer Wohnung endet zum 30.06.2024. Die Position für das Kabel-TV in Ihrer Nebenkostenabrechnung entfällt demnach ab dem 01.07.2024 vollständig. Das bedeutet für Sie: Zukünftig müssen Sie für Ihre Wohnung einen eigenen Kabel-TV Vertrag abschließen, ohne diesen ist kein Kabel-TV-Empfang mehr möglich.

Um weiterhin Ihre gewohnten TV-Sender über das Kabelnetz empfangen zu können, müssen Sie einen eigenen Kabelfernsehvertrag abschließen. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln. Dort gelangen Sie direkt zur Bestellseite Ihres zukünftigen TV-Kabelnetzbetreiber.

Nein. Am Umstellungstag müssen Sie nicht zuhause sein.

Informationen zu Geräten bekommen Sie vom neuen TV-Kabelnetzanbieter.

Nein. Da die TV-Versorgung vertraglich zwischen dem TV-Kabelnetzanbieter und der Deutsche Wohnen abgeschlossen wurde, müssen Sie nicht kündigen. Ihre bisherige TV-Versorgung über das Kabelnetz endet automatisch zum 30.06.2024.

Ja. Die Umstellung betrifft auch Sie. Um Ihr gebuchtes HD-Paket weiterhin vollumfänglich nutzen zu können, ist ein TV-Einzelnutzer-Vertrag mit dem in Ihrem Haus zuständigen TV-Kabelbetreiber Voraussetzung. Ohne TV-Einzelnutzer-Vertrag wird die Fernsehversorgung über das Kabelnetz eingestellt und Sie können die gebuchten HD-Pakete nicht mehr empfangen.

Ohne eigenen TV-Einzelnutzer-Vertrag wird der Fernsehempfang über das Kabelnetz nach der Umstellung eingestellt. Wenn Sie sich für keinen neuen TV-Anbieter bis zum 30.06.2024 entscheiden, wird Ihr bisheriger Kabelanbieter das TV-Signal deaktivieren und Sie können kein Kabelfernsehen mehr schauen.

Folgende Alternativen zum herkömmlichen Kabelanschluss können Sie zum Fernsehen nutzen:

  • DVB-T2 HD: Fernsehen über die Antenne
  • IPTV: Fernsehempfang per Internet oder Streamingdienst
  • Satellit: Senderempfang frei und unverschlüsselt, Private Satellitenanlagen (SAT). Bitte beachten Sie, dass Satellitenanlagen von Ihrem Eigentümer genehmigt und fachmännisch montiert werden müssen.

Zunächst informiert die Deutsche Wohnen Sie per Post über das Datum der Umstellung sowie den in Ihrem Haus zuständigen TV-Kabelnetzanbieter. Darüber hinaus erhalten Sie ggf. auch Informationsschreiben des Kabelnetzbetreibers Ihres Hauses. Ein Zugang zu Ihrer Wohnung ist nicht notwendig. Es finden keine Bauarbeiten statt. Es ändert sich nur die Art und Weise der Abrechnung des Kabelanschlusses. Bisher zahlten Sie die Kabelanschlusskosten über Ihre Betriebsnebenkosten direkt an die Deutsche Wohnen. Ab dem 01. Juli 2024 rechnet der TV-Kabelnetzbetreiber über einen Kabelanschlussvertrag direkt mit Ihnen ab.

Nein, der Kabelanschluss ist nicht kostenlos. Bereits heute bezahlen Sie über die Mietnebenkosten für die Nutzung des Kabelanschlusses. Ab dem 01. Juli 2024 benötigen Sie einen separaten Kabelanschlussvertrag.

Nein, Kabelanschluss- und Rundfunkgebühren sind nicht das gleiche. Rundfunkgebühren zahlen Sie direkt an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Diese Gebühren sind für alle Haushalte verpflichtend, egal, ob öffentlich-rechtliche Sender geschaut werden oder nicht. Der Kabelanschluss ist dagegen ein Produkt, das von einem Kabelnetzbetreiber technisch bereitgestellt wird.

Wenn Sie Kabelfernsehen schauen möchten, müssen Sie ab dem 01. Juli 2024 einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber Ihres Hauses abschließen. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber können Sie weiter oben auf dieser Seite finden.

Ohne einen Kabelanschluss-Vertrag wird Ihr Signal spätestens am 01.07.2024 deaktiviert. Sie können dann kein Kabelfernsehen mehr schauen. Alternativ können Sie auch DVBT, Satelliten-Anlagen oder über Streamingangebote fernsehen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine private Sat-Anlage eine Genehmigung von der Deutsche Wohnen benötigen.

In Ihrem Wohnhaus gibt es nur einen Kabelnetzbetreiber, der Ihnen das TV-Signal über den bisherigen Kabelanschluss zur Verfügung stellen kann. Eine Fernsehversorgung über das Internet (IPTV) oder DVB-T2 ist ebenfalls möglich.

Nein. Sie können entscheiden, ob und wann Sie einen TV-Kabelvertrag abschließen möchten. Jedoch können Sie ohne neuen TV-Einzelnutzer-Vertrag ab dem 01.07.2024 kein Kabel-Fernsehen mehr schauen.

Nein. Die Umstellung erfolgt automatisch und Sie haben keinerlei Pflichten diesbezüglich.

Nein, die Deutsche Wohnen hat für Sie und andere Mieter einen Mehrnutzervertrag abgeschlossen. Dieser läuft auf Grund einer Gesetzesänderung am 30.06.2024 aus. Um weiterhin Ihre gewohnten TV-Sender über das Kabelnetz empfangen zu können, ist der Abschluss eines eigenen Kabelfernsehvertrages notwendig. Den für Sie zuständigen TV-Kabelnetzbetreiber können Sie weiter oben auf dieser Seite ermitteln.

Eine private Satelliten-Anlagen müssen Sie bei der Deutsche Wohnen genehmigen lassen und sie fachmännisch montieren lassen.

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