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Häufig gestellte Fragen zur Enteignungsdebatte

In Berlin läuft die Debatte um eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen. Öffentliche Diskussionen über die rechtliche, finanzielle und organisatorische Machbarkeit werfen bei Mieterinnen, Mietern und der gesamten Stadtgesellschaft viele Fragen auf.

Als verantwortungsvolles Wohnungsunternehmen möchten wir zu einer sachlichen, datenbasierten Diskussion beitragen. Hier liefern wir zentrale Antworten zur Enteignungsdebatte in Berlin. Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Vergesellschaftung finden Sie zudem hier.

Was kostet die Enteignung den Berliner Haushalt?

Kurzantwort: Eine Vergesellschaftung birgt ein unkalkulierbares finanzielles Risiko für das Land Berlin. Die Entschädigung, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden müsste, beläuft sich auf ca. 36 Milliarden Euro und würde das Land Berlin über Jahrzehnte massiv belasten. Zum Vergleich: Der gesamte Berliner Landeshaushalt für das Jahr 2026 beträgt rund 45 Milliarden Euro.

Details: Auch wenn in der Öffentlichkeit oft von Enteignung gesprochen wird, dreht sich die Debatte rechtlich gesehen um eine Vergesellschaftung. Diese überführt ganze Wirtschaftsbereiche in Gemeineigentum gegen eine „angemessene Entschädigung“ – in diesem Fall im hohen zweistelligen Milliardenbereich. Diese enorme Summe kommt zu der bereits bestehenden Berliner Landesverschuldung von etwa 68 Milliarden Euro hinzu.

Die Entschädigungsgelder wären über Jahrzehnte im öffentlichen Haushalt gebunden und würden folglich bei der Sanierung von Schulen, dem Ausbau von Kitas, der Infrastruktur oder dem sozialen Wohnungsbau fehlen. Sie würden das gesamte Neubauvolumen aller landeseigenen Wohnungsunternehmen für 20 Jahre komplett blockieren. Zudem wären über den Länderfinanzausgleich auch Geberländer wie Bayern oder Baden-Württemberg von den finanziellen Risiken betroffen, was den politischen Konflikt über eine solche „Mitfinanzierung“ bundesweit massiv verschärfen würde.

Was passiert mit den Mieten nach einer Enteignung?

Kurzantwort: Eine Vergesellschaftung führt nicht zu sinkenden Mieten (mehr dazu auch im Faktencheck). Eine solide betriebswirtschaftliche Refinanzierung der Milliardenkosten über die laufenden Einnahmen wäre laut Berliner Rechnungshof nur bei hohen zweistelligen Quadratmeterpreisen möglich, was dem eigentlichen Ziel widerspricht.

Details: Der Rechnungshof Berlin benennt hierzu einen unlösbaren strukturellen Widerspruch, für den es keine risikofreie Kombination gibt: Eine niedrige Entschädigung unter Marktwert könnte zwar theoretisch niedrigere Mieten ermöglichen, birgt jedoch ein extremes und unkalkulierbares Klagerisiko. Eine hohe, rechtssichere und verkehrswertnahe Entschädigung hingegen führt unvermeidbar zu massiven Defiziten im Landeshaushalt und zwingt die Behörde zu steigenden Mieten.

Ist die Deutsche Wohnen schuld an hohen Mieten?

Kurzantwort: Nein. Die durchschnittliche Miete bei Deutsche Wohnen und Vonovia liegt in Berlin bei 8,23 €/m² bei bestehenden Mietverträgen. Auch unsere Neuvermietungsmiete liegt mit 10,80 €/m² weit unter dem Berliner Marktdurchschnitt von fast 16 €/m² (weitere Infos auch auf unserer Seite „Deutsche Wohnen in Zahlen“).

Details: Als professionelle und partnerschaftliche Vermieterin setzen wir uns aktiv für die Sicherung bezahlbaren Wohnraums ein. Zwischen 2020 und 2025 lag die durchschnittliche jährliche Mieterhöhung in unserem Berliner Bestand bei lediglich 1,74 Prozent und damit deutlich unter der Inflationsrate von 3,47 Prozent im selben Zeitraum.

Dass Neumieten höher liegen als Bestandsmieten, hat zwei faire Gründe: Zum einen war die Fluktuation mit knapp 6 Prozent im Jahr 2025 extrem gering, was bedeutet, dass die Menschen bei uns im Schnitt viel länger wohnen als im Marktdurchschnitt. Zum anderen investieren wir vor jeder Neuvermietung durchschnittlich 27.000 Euro pro Wohneinheit direkt in die Wohnqualität, etwa in moderne Bäder, Elektrik und barrierearme Anpassungen.

Außerdem wohnen bei uns mehr als 45.000 Mietparteien mit einem Wohnberechtigungsschein (soziale Quote von 36,8 Prozent). Zudem greift unsere freiwillige Selbstverpflichtung zur Mietbelastungsgrenze: Niemand soll mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden.

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Wie viele Wohnungen besitzt die Deutsche Wohnen in Berlin?

Kurzantwort: Die Deutsche Wohnen besitzt rund 100.000 Wohnungen in Berlin. Bei einem Gesamtmarkt von rund 1,7 Millionen Wohnungen in der Hauptstadt entspricht das einem Marktanteil von knapp 6 Prozent. Klar ausgedrückt: Von 100 Berliner Wohnungen gehören uns nur 6 – und 94 nicht. Vonovia bewirtschaftet etwa 30.000 Wohnungen in der Hauptstadt.

Details: Das in der politischen Debatte oft genutzte Bild der Deutsche Wohnen als marktbeherrschenden Monopolisten entbehrt jeder statistischen Grundlage. Der Berliner Wohnungsmarkt ist in der Realität hochgradig fragmentiert und vielfältig. Neben Wohnungsunternehmen gibt es genossenschaftliche Strukturen, große landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sowie hunderttausende private Einzelvermietende.

Darstellung eines Tortendiagramms mit dem Anteil der Deutsche Wohnen im Verhältnis zum gesamten Berliner Wohnungsmarkt.
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Investiert die Deutsche Wohnen in ihre Wohnungen?

Kurzantwort: Ja, in erheblichem Maße: Nach 384 Millionen Euro im Jahr 2025 steigert die Deutsche Wohnen das Investitionsvolumen gemeinsam mit Vonovia im Jahr 2026 planmäßig auf 539 Millionen Euro für Instandhaltung, Modernisierung, Neubau und Klimaschutz in Berlin.

Details: Diese privaten Investitionen sind für das Erreichen der Berliner Klimaziele bis 2045 existenziell. Rund 50 Prozent der städtischen CO₂-Emissionen stammen aus Gebäuden; die Handwerkskammer Berlin schätzt die Sanierungskosten bis 2050 auf gigantische 91 Milliarden Euro. Eine finanziell schwache, staatliche Behörde könnte diese Lasten nicht tragen, was zu Sanierungsstau und einem Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz führen würde. Wie moderne private Investitionen aussehen, zeigt ein Vonovia Projekt in Berlin-Lichtenberg: Dort entstehen bis 2027 insgesamt 158 Wohnungen in seriell-modularer Holzbauweise – klimafreundlich, schnell und kostengünstig.

Verdrängt die Deutsche Wohnen Mieterinnen und Mieter?

Kurzantwort: Nein. Die Deutsche Wohnen spricht als Unternehmen keine Eigenbedarfskündigungen aus. Unsere Leerstandsquote in Berlin liegt bei minimalen 0,7 Prozent und die durchschnittliche Wohndauer beträgt 13,2 Jahre.

Details: Während bei privaten Vermieterinnen und Vermietern stets das Risiko einer Eigenbedarfskündigung für Mieterinnen und Mieter besteht, bietet die Deutsche Wohnen verlässliche Sicherheit im Quartier. Die niedrige Leerstandsquote belegt, dass wir dem angespannten Markt nahezu jede verfügbare Wohnung aktiv zum Wohnen zur Verfügung stellen, anstatt Wohnraum ungenutzt zu lassen. Zudem führen wir kaum Zwangsräumungen durch: Im Jahr 2024 mussten wir 0,21 Prozent unseres Gesamtbestands räumen lassen; 60 Prozent der Fälle von drohendem Wohnungsverlust konnten wir durch Beratung oder Sozialmanagement verhindern.

Wir haben zwischen 2023 und 2025 insgesamt 5.525 Wohnungen barrierearm modernisiert, um älteren Menschen das Verbleiben in ihrem Kiez zu ermöglichen.

Wir investieren auch aktiv in das soziale Leben der Stadt: Allein im Jahr 2025 haben wir 72 soziale Projekte in Berlin unterstützt, darunter „Housing First“ für wohnungslose Frauen, Kooperationen mit Frauenhäusern und Obdachloseneinrichtungen.

Wer verwaltet die Wohnungen nach einer Enteignung?

Kurzantwort: Der Plan sieht vor, die Verwaltung an eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) namens „GemeingutWohnen“ zu übertragen. Diese müsste von heute auf morgen die operative Bewirtschaftung von über 200.000 Wohnungen übernehmen.

Details: Um die Dimension zu verdeutlichen: Diese neue Behörde wäre schlagartig doppelt so groß wie die Degewo, Berlins aktuell größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Da die neue Organisation über keinerlei eingespielte Verwaltungsstrukturen, keine IT-Infrastruktur und kein qualifiziertes Fachpersonal verfügt, warnt der Rechnungshof Berlin vor Ineffizienz.

Zudem könnte diese neue Verwaltung nicht das leisten, was wir heute schon in Instandhaltung, Modernisierung und Neubau investieren: 384 Millionen Euro allein im Jahr 2025. Dieses Jahr sind 539 Millionen Euro aus eigenen Mitteln geplant. Reparaturen werden über eine eigene Handwerkerorganisation rund um die Uhr abgedeckt.

Eine neue staatliche Anstalt könnte diese Investitionen nicht allein aus den Mieteinnahmen stemmen und müsste diese aus öffentlichen Budgets beziehen, die gleichzeitig mit Schulen, Kitas und Infrastruktur konkurrieren. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: weniger Modernisierung, längere Wartezeiten und Sanierungsstau.

Schafft Vergesellschaftung neuen Wohnraum?

Kurzantwort: Nein. Durch Enteignung entsteht keine einzige neue Wohnung. Sie verschiebt lediglich die Eigentumsverhältnisse an bereits existierenden Gebäuden – und bindet finanzielle Ressourcen, die für neuen Wohnraum gebraucht werden.

Details: Berlin braucht zwei Dinge: Neue Wohnungen – jährlich etwa 20.000 bis 30.000 – und die Modernisierung bestehender Wohnungen. Das gelingt nur, wenn privates Kapital und öffentliche Planung verlässlich zusammenarbeiten. Wir haben allein im Jahr 2025 über 241 Millionen Euro aus eigenen Mitteln – ohne jede Belastung des Landeshaushalts – in den Berliner Neubau investiert. Die Enteignungsdebatte hingegen sorgt für tiefe Rechtsunsicherheit, treibt die gesellschaftliche Polarisierung voran und hat laut Branchenverbänden bereits zu einem spürbaren Rückgang bei privaten Bauanträgen und Investitionen geführt.

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