Wer verwaltet die Wohnungen nach einer Enteignung?
Kurzantwort: Der Plan sieht vor, die Verwaltung an eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) namens „GemeingutWohnen“ zu übertragen. Diese müsste von heute auf morgen die operative Bewirtschaftung von über 200.000 Wohnungen übernehmen.
Details: Um die Dimension zu verdeutlichen: Diese neue Behörde wäre schlagartig doppelt so groß wie die Degewo, Berlins aktuell größte landeseigene Wohnungsbaugesellschaft. Da die neue Organisation über keinerlei eingespielte Verwaltungsstrukturen, keine IT-Infrastruktur und kein qualifiziertes Fachpersonal verfügt, warnt der Rechnungshof Berlin vor Ineffizienz.
Zudem könnte diese neue Verwaltung nicht das leisten, was wir heute schon in Instandhaltung, Modernisierung und Neubau investieren: 384 Millionen Euro allein im Jahr 2025. Dieses Jahr sind 539 Millionen Euro aus eigenen Mitteln geplant. Reparaturen werden über eine eigene Handwerkerorganisation rund um die Uhr abgedeckt.
Eine neue staatliche Anstalt könnte diese Investitionen nicht allein aus den Mieteinnahmen stemmen und müsste diese aus öffentlichen Budgets beziehen, die gleichzeitig mit Schulen, Kitas und Infrastruktur konkurrieren. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: weniger Modernisierung, längere Wartezeiten und Sanierungsstau.