Der aktuelle Stand (Sommer 2026)
Während das politische Verfahren rund um das Rahmengesetz stagniert, bereitet die Initiative einen Antrag auf ein Volksbegehren zu einem rechtlich bindenden Volksentscheid vor. Allerdings droht dem Vorhaben das endgültige Aus auf Bundesebene.
Die Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, den Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorzuschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.
Ungeachtet dieses Plans der Bundeskoalition läuft das formelle Verfahren auf Landesebene vorerst weiter: Für die erste Stufe – den formellen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens – hat die Initiative nach dem offiziellen Start maximal sechs Monate Zeit, um die nötigen 20.000 Unterschriften zu sammeln. Für die spätere Hauptphase des Volksbegehrens gilt dann eine gesetzliche Frist von vier Monaten. Aufgrund der behördlichen Prüfungs- und Vorbereitungsfristen von geschätzten eineinhalb Jahren nach Antragstellung wird bei erfolgreicher Abstimmung zum Volksbegehren der darauffolgende Volksentscheid erst weit nach der anstehenden Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 erwartet.
Unsere Einordnung: Die vorgesehene Überführung privater Wohnungsbestände in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unter der Leitung eines Rätesystems stellt eine ordnungspolitische Abkehr von marktwirtschaftlichen Prinzipien hin zu sozialistischen Strukturen dar. Zudem sind die derzeitigen Entschädigungsberechnungen sowie die unrealistisch niedrig eingestuften Bewirtschaftungskosten aus ökonomischer Sicht höchst fragwürdig. Bei einer Vergesellschaftung auf Basis des Verkehrswerts entstehen laut dem Rechnungshof Berlin geschätzte Gesamtkosten von rund 36 Milliarden Euro. Dazu kommen die vom Rechnungshof bezifferten jährlichen Zuschüsse von 700 Millionen bis 1 Milliarde Euro in den ersten zehn Jahren. All das würde für das Land Berlin zu einer akuten Haushaltsnotlage führen (aktueller Jahreshaushalt: 45 Milliarden Euro; mit 68 Milliarden Euro verschuldet) und weitreichende Kürzungen bei der sozialen Infrastruktur erzwingen. Zum Vergleich: Die gesamte Berliner Schulbauoffensive, das größte Investitionsvorhaben des Landes Berlin im Bildungsbereich, ist mit rund 5,5 Milliarden Euro veranschlagt (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, 2022). Die Entschädigung der Vergesellschaftung wäre damit mehr als sechs Mal so hoch.