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Vergesellschaftung in Berlin – der aktuelle Stand

Wie sieht es aktuell aus im Verfahren rund um die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin und was wurde aus der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ (DWE)?

Um Orientierung zu bieten, dokumentieren wir hier den Verlauf, die rechtlichen Meilensteine sowie den derzeitigen Stand der Enteignungsdebatte.

Die Chronologie der Vergesellschaftungsdebatte

1. Volksentscheid (September 2021)

Im September 2021 stimmte die Mehrheit derjenigen, die am Volksentscheid teilgenommen hatten, für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin und forderte den Senat zum Handeln auf.

Unsere Einordnung: Das Votum war ein politisches Signal, jedoch kein rechtlich bindendes Ergebnis. Eine Enteignung oder Vergesellschaftung löst keines der realen Probleme auf dem angespannten Berliner Wohnungsmarkt: sie schafft keine neuen, dringend benötigten Wohnungen, sie senkt nicht nachhaltig das allgemeine Mietniveau der Stadt und verbessert weder die Servicequalität noch die Verwaltung für die Mieterinnen und Mieter.

Zu diesem Schluss kommt auch eine im September 2026 veröffentlichte Studie des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, die eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne mit Blick auf eine allgemeine Entspannung des Berliner Mietwohnungsmarktes als „offenkundig wirkungslos“ beschreibt. Studienautor und Direktor der Forschungsgruppe Konjunktur und Wohnen am IfW Kiel Prof Dr. Stefan Kooths warnt im Handelsblatt, dass ein solcher Eingriff in den Wohnungsmarkt „zu noch mehr Stillstand“ auf dem Berliner Markt führen würde. Dr. Jonas Zdrzalek, Makroökonom und Mit-Autor der Studie, ergänzt in einem Interview mit der Welt: „Es gibt kein gutes Argument, das dafür spricht.“

2. Expertenkommission (Juni 2023)

Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission bewertete das Vorhaben in ihrem Abschlussbericht im Juni 2023 mehrheitlich als verfassungsrechtlich zulässig.

Unsere Einordnung: Aus rechtsstaatlicher Sicht bleibt das Ergebnis der Kommission umstritten. Drei Mitglieder der Kommission vertraten in einem offiziellen Sondervotum die Auffassung, dass die Verhältnismäßigkeit einer Vergesellschaftung mangels aussagekräftiger, unabhängiger empirischer Belege keineswegs bejaht werden kann (hier finden Sie den Abschlussbericht vom Juni 2023 als Download). Zudem verweigerte der Senat der Kommission den Zugriff auf die notwendigen Daten aus dem Grundbuch und dem Liegenschaftsregister, weshalb bis heute nicht belastbar geklärt ist, welche Wohnungen konkret betroffen wären.

3. Der DWE-Gesetzentwurf (September 2025)

Im September 2025 verschärfte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ die Debatte, indem sie einen eigenen Gesetzentwurf vorlegte, der die direkte Vergesellschaftung der Wohnungen privater Unternehmen mit über 3.000 Wohnungen vorsieht.

Unsere Einordnung: Der Entwurf sieht vor, dass betroffene Eigentümer weit unter Wert mit nur 40 bis 60 Prozent des Marktwerts in Form langfristiger Anleihen entschädigt werden sollen. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft berechnet in einer im September 2026 veröffentlichten Studie, dass die vorgeschlagene Entschädigung nicht für den laufenden Betrieb der Anstalt öffentlichen Rechts ausreichen würde. Im Falle einer selbsttragenden Finanzierung von 30 Jahren, läge die Entschädigung bei 6,5 Milliarden Euro, was einem Verkehrswert von ca. 16 Prozent entspricht.

Zudem könnten im Fall einer Vergesellschaftung Grundschulden erlöschen – ein ernstes Problem für die Banken. Aus unserer Sicht stellt dies eine ernsthafte Gefahr für die Stabilität des Wirtschaftsstandorts und die Investitionssicherheit in Deutschland dar. Das bestätigt auch Prof. Dr. Stefan Kooths, Direktor der Forschungsgruppe Konjunktur und Wohnen am IfW Kiel gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Eine Vergesellschaftung würde die institutionelle Qualität des Wirtschaftsstandorts nachhaltig beschädigen“. Auch laut einer im Juni 2026 veröffentlichten Studie von PwC hätte das erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen bis hin zu insolvenzrechtlichen Folgen. Das Signal beschädigt das Vertrauen internationaler Kapitalgeber nachhaltig, schreckt Investoren schon heute ab, beschränkt die Kreditvergabe für Bauprojekte und bremst so den dringend benötigten Wohnungsneubau massiv.

Die Studie von PwC stellt fest: „Wenn Deutschland als Investitionsstandort den Präzedenzfall einer Enteignung unter Marktwert setzt, könnte die Länderrisikoprämie für sämtliche deutschen Immobilieninvestitionen, nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen deutschen Städten steigen.“ Das IW Köln nennt in seiner Studie zu den Auswirkungen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin zudem Auswirkungen auf andere Wirtschaftssektoren, da die Aktivierung des Artikels 15 des Grundgesetzes neben Grund und Boden auch Produktionsmittel erfasst. Investoren und Ratingagenturen wären gezwungen, dieses neu geschaffene Enteignungsrisiko branchenübergreifend einzupreisen.

4. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz der CDU/SPD-Koalition (Dezember 2025)

Um der rechtlichen Unsicherheit zu begegnen, brachte die CDU/SPD-Koalition im Dezember 2025 einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsrahmengesetz in das Abgeordnetenhaus ein. Es wurde im März 2026 verabschiedet.

Unsere Einordnung: Das Rahmengesetz löst keines der strukturellen Probleme. Es regelt auch nur theoretisch, wie eine Vergesellschaftung rechtlich möglich wäre. Das Gesetz tritt bewusst erst zwei Jahre nach der Verkündung in Kraft, da der Berliner Senat eine verfassungsrechtliche Vorabprüfung durch das Bundesverfassungsgericht erwirken will. Zudem könnte das Rahmengesetz durch ein späteres Gesetz auf Landesebene einfach wieder beseitigt oder überlagert werden.

5. Mögliche Bundesgesetzgebung und Volksbegehren (Sommer 2026)

Während das politische Verfahren rund um das Rahmengesetz stagniert, bereitet die Initiative einen Antrag auf ein Volksbegehren zu einem rechtlich bindenden Volksentscheid vor. Allerdings droht dem Vorhaben das endgültige Aus auf Bundesebene.

Die Spitzen von Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss darauf verständigt, den Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorzuschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, heißt es in den Beschlüssen des Koalitionsausschusses.

Ungeachtet dieses Plans der Bundeskoalition läuft das formelle Verfahren auf Landesebene vorerst weiter: Für die erste Stufe – den formellen Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens – hat die Initiative nach dem offiziellen Start maximal sechs Monate Zeit, um die nötigen 20.000 Unterschriften zu sammeln. Für die spätere Hauptphase des Volksbegehrens gilt dann eine gesetzliche Frist von vier Monaten. Aufgrund der behördlichen Prüfungs- und Vorbereitungsfristen von geschätzten eineinhalb Jahren nach Antragstellung wird bei erfolgreicher Abstimmung zum Volksbegehren der darauffolgende Volksentscheid erst weit nach der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2026 erwartet.

Unsere Einordnung: Die vorgesehene Überführung privater Wohnungsbestände in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) unter der Leitung eines Rätesystems stellt eine ordnungspolitische Abkehr von marktwirtschaftlichen Prinzipien hin zu sozialistischen Strukturen dar. Zudem sind die derzeitigen Entschädigungsberechnungen sowie die unrealistisch niedrig eingestuften Bewirtschaftungskosten aus ökonomischer Sicht höchst fragwürdig. Bei einer Vergesellschaftung auf Basis des Verkehrswerts entstehen laut dem Rechnungshof Berlin geschätzte Gesamtkosten von rund 36 Milliarden Euro.

Dazu kommen die vom Rechnungshof bezifferten jährlichen Zuschüsse von 700 Millionen bis 1 Milliarde Euro in den ersten zehn Jahren. Das IW Köln kommt in seiner Studie zu den Auswirkungen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin zur Erkenntnis, dass selbst eine geringe zusätzliche Risikoprämie von nur 0,5 Prozentpunkten bei den Finanzierungskosten zu zusätzlichen Ausgaben von rund 400 Millionen Euro pro Jahr für das Land Berlin führen würde.

All das würde für das Land Berlin zu einer akuten Haushaltsnotlage führen (aktueller Jahreshaushalt: 45 Milliarden Euro; mit 68 Milliarden Euro verschuldet) und weitreichende Kürzungen bei der sozialen Infrastruktur erzwingen. Zum Vergleich: Die gesamte Berliner Schulbauoffensive, das größte Investitionsvorhaben des Landes Berlin im Bildungsbereich, ist mit rund 5,5 Milliarden Euro veranschlagt (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, 2022). Die Entschädigung der Vergesellschaftung wäre damit mehr als sechs Mal so hoch.

Der aktuelle Stand nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl (Herbst 2026)

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 wurde die Linke mit 25,7 Prozent der Stimmen stärkste Kraft. Die Partei hatte die Umsetzung des Vergesellschaftungsvorhabens gegen große Wohnungskonzerne zu einem zentralen Wahlversprechen gemacht und kündigte an, in einer neuen Koalition aktiv auf die Realisierung des Vorhabens hinzuwirken. Aktuell kommen mehrere Regierungskoalitionen in Frage und die Berliner Parteien verhandeln in den kommenden Wochen über neue Regierungsoptionen.

Unsere Einordnung: Auch wenn die Linke die Wahl gewonnen hat, steht die Mehrheit der Berliner Stadtgesellschaft Vergesellschaftung zunehmend ablehnend gegenüber. Laut einer Erhebung von Infratest dimap vom 4. September 2026 bewerten 46 Prozent der Berlinerinnen und Berliner die Enteignung privater Wohnungsunternehmen als eher schlecht – nur 37 Prozent befürworten sie. In der Nachwahlumfrage von Infratest dimap (veröffentlicht von der Tagesschau) sind sogar 51 Prozent dagegen, dass große private Wohnungsunternehmen gegen Entschädigung vom Land Berlin enteignet werden. Dieses Bild setzt sich auf Bundesebene fort: Laut einer Forsa-Umfrage von Ende September halten 73 Prozent der Deutschen Enteignungen großer Wohnungsbaugesellschaften nicht für geeignet, um Mieten zu senken. Das Vorhaben verliert daher immer mehr Rückhalt in der Bevölkerung.

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